Er kann vom Campingplatz aus geangelt werden. Wir als Campingplatz haben die Pacht der Prüm ab der Brücke im Dorf bis zu dem Punkt, wo der Bach, die Nims, in die Prüm fließt.
Für Gastangler ist nur das Fliegenfischen erlaubt.
Das Angeln ist nur mit der von uns ausgestellten Erlaubnis gestattet. Wenn Sie diese Erlaubnis bei uns erwerben möchten, müssen Sie im Besitz eines Bundesfischereischeins sein.
• Die Angelsaison beginnt am 16. März und endet am 14. Oktober
• Die tägliche Fangmenge ist auf zwei Forellen begrenzt. ( Min 25 cm)
• Bei Inbesitznahme der zweiten Forelle ist die Fischerei unverzüglich zu beenden.
• Das Angeln darf nur mit Schonhaken ausgeführt werden.
• Gezieltes Angeln auf Fische, die sich noch in der Schonzeit befinden, sowie untermaßige Fische im Allgemeinen ist nicht erlaubt.
• Der Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins ist Voraussetzung für den Erwerb des Angelscheins.
• Angeln ist für Angler im Alter zwischen 14 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein erlaubt.
• Angeln ist erlaubt von 8.00 bis 22.00.